Ärztinnen/Ärzte

Welche Hilfe können Sie von Ärztinnen und Ärzten erhalten?

Wenn Sie häusliche Gewalt in Form von körperlichen Angriffen und Verletzungen erleben, gehen Sie damit zu einer Ärztin / einem Arzt Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich untersuchen und die notwendige medizinische Behandlung geben.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass in einem Attest die Verletzungen dokumentiert werden, möglichst auch mit Foto.
Diese Dokumentation ist als Beweis für die weiteren Schritte auch vor Gericht hilfreich und notwendig.

Sollte Ihr Hausarzt /Ihre Hausärztin oder die Vertretung nicht erreichbar sein, ist eine medizinische Behandlung auch im Krankenhaus möglich - auch nachts und an den Wochenenden.

Die Ärztinnen und Ärzte erfassen den Umfang und die schwere der Verletzungen, evtl. werden auch hier Fotos für die Beweissicherung gemacht.

Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, von der sie nur durch Sie entbunden werden können. Das kann für die Sicherstellung Ihrer Rechte auf Schutz und körperliche Unversehrtheit eine Rolle spielen.

Gefördert vom

Notfalldienst
Außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten können Sie sich ggf. an den Notfalldienst der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unter der

Tel.-Nr.: 116 117

wenden in der Zeit von: 
Mo, Di und Do 18.00 bis 08.00 Uhr,
Mi und Fr von 12.00 bis 08.00 Uhr,
Wochenende und Feiertage rund um die Uhr.