Finanzielle Hilfe

Welche finanziellen Hilfen können Sie In Anspruch nehmen?

Das Jobcenter Lippe hilft Ihnen, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Kinder durch Zahlung von Arbeitslosengeld II zu sichern. Darin enthalten sind Kosten für Ernährung und Kleidung sowie Miet- und Heizkosten.

Finanzielle Unterstützung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie eine Arbeit haben, Ihr Verdienst aber nicht ausreicht. Die SachbearbeiterInnen des Jobcenters Lippe wissen, dass Frauen, die sich in einer Ausnahmesituation durch häusliche Gewalt befinden, häufig erst einmal eine Neuorientierung ihrer Lebenssituation benötigen. Die Frage der finanziellen Existenzsicherung wird deshalb vorrangig und schnell geklärt. 


Zwischen der Arbeitsgruppe „Frauen und Sozialpolitik“ und dem Jobcenter Lippe wurden folgende Absprachen getroffen:

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  • Bei Flucht in ein Frauenhaus - und Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes - werden die Mitarbeitenden des Jobcenters Lippe alles unternehmen, um uneingeschränkte sofortige Hilfe zu gewähren, auch wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
  • Sie werden als Haushaltsvorstand anerkannt.
  • Sie werden als Bedarfsgemeinschaft anerkannt [Elternteil mit Kind(ern)].
  • Ihnen wird die Möglichkeit einer Orientierungsphase eingeräumt.
  • Ausnahmsweise können auch doppelte Mietzahlungen übernommen werden, wenn Sie als Betroffene aus Sicherheitsgründen noch im Frauenhaus wohnen und die Wohnung übergangsweise leer steht.
  • Ihr Lebensunterhalt wird in akuten Notlagen durch die Ausstellung von Lebensmittelgutscheinen oder Scheckzahlungen sichergestellt.


Das Jobcenter Lippe ist in allen 16 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe mit einem eigenen Büro vertreten. Die Öffnungszeiten der einzelnen Büros können variieren.

Gefördert vom

Jobcenter Lippe
Wittekindstr. 2 · 32758 Detmold

Tel. 05231/4599-0 
Fax 05231/4599-271 
info@jobcenter-lippe.de

Öffnungszeiten in Detmold: 
Mo – Fr 8.00 – 12.30 Uhr 
Mo – Di auch 13.00 – 16.00 Uhr 
Do auch 13.00 – 18.00 Uhr