Alraune e.V.

Welche Hilfe erhalten Sie von der Frauenberatungsstelle Alraune e. V.?

In der Frauenberatungsstelle bekommen Frauen, die sich in Gewaltsituationen befinden, kompetente und fachspezifische Hilfe.
Ebenso können Sie sich an die Beratungsstelle wenden, wenn Sie betroffene Frauen in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld kennen.

Wenn Sie sich mit dem Anliegen häusliche Gewalt an die Frauenberatungsstelle wenden, können Sie sicher sein, innerhalb von sechs Tagen einen Beratungstermin angeboten zu bekommen.

Wenn die Polizei nach einem Einsatz bei häuslicher Gewalt mit Ihrem Einverständnis Ihre Daten an die
Frauenberatungsstelle weitergibt, werden Sie innerhalb von wenigen Tagen angerufen und bekommen kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin angeboten.

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Die Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung ist nach einem Polizeieinsatz zunächst auf 10 Tage befristet.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist es wichtig, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder Weichen zumindest für die nächste Zukunft zu stellen. Dafür können Sie die Angebote der Frauenberatungsstelle in Anspruch nehmen.

Die Mitarbeiterinnen geben Ihnen rechtliche Informationen, insbesondere über das Gewaltschutzgesetz und dessen praktische Umsetzung. Sie können kritische Situationen ansprechen, um dann zu überlegen, ob Schutzanordnungen Abhilfe schaffen können. Manchmal ist es wichtig zu wissen, welche Fristen einzuhalten sind. Die Sicherheitsplanung hat eine zentrale Bedeutung. Die Mitarbeiterinnen besprechen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie sich vor weiteren Gewalttaten schützen können.

Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie und beraten Sie darüber, wie eine Klärung der Handlungsmöglichkeiten, der Konsequenzen und der nächsten Schritte herbeigeführt werden kann.

Sie versuchen auf die Fragen zu Ihrer persönlichen familiären Situation einzugehen und auch nach passenden Lösungen für Ihren Einzelfall zu suchen. Bei Bedarf und nach Absprache mit Ihnen wird der Kontakt zu weiterhelfenden Stellen erleichtert.

In den Beratungsgesprächen werden auch die emotionalen und persönlichen Probleme thematisiert, die aus der Verstrickung in das Gewaltgeschehen und aus der Verantwortung für die gemeinsamen Kinder herrühren.

Sie erhalten Informationen über die Inanspruchnahme von wirtschaftlichen Leistungen, die Ihnen und Ihren Kindern zustehen oder Informationen darüber, wo Sie sich hinwenden können, z.B. an das Jobcenter.

Die Mitarbeiterinnen wissen auch, dass eine von Gewalt bestimmte Beziehung, die nicht selten über viele Jahre andauert, nicht von heute auf morgen verändert oder abgeschlossen werden kann. Daher gilt auf jeden Fall das kostenfreie Angebot, mehrere Beratungstermine zur Unterstützung oder Stärkung in Anspruch zu nehmen.


Frauen mit Migrationshintergrund


Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land sind und noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben, kann eine Trennung von Ihrem Mann für Sie problematisch werden.

Für die Polizei ist bei der Klärung und Bewertung des Sachverhaltes von besonderer Bedeutung, dass ein durch Eheschließung erworbener legaler Aufenthaltsstatus durch Scheidung in Frage gestellt werden kann.
Sie können als Ausländerin jedoch Ihre Aufenthaltserlaubnis behalten, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft wegen einer körperlichen oder seelischen Misshandlung aufgehoben wurde und die Rückkehrverpflichtung in Ihr Heimatland für Sie eine besondere Härte bedeuten würde.

Wenn Sie als Beweismaterial zum Beispiel eine Strafanzeige oder ein ärztliches Attest vorlegen können oder ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis besteht, können Sie früher eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung erwerben.

Besteht Ihre Ehe seit zwei Jahren rechtmäßig in Deutschland, kann Ihnen ein eigenständiges, unabhängiges
Aufenthaltsrecht genehmigt werden.

Unabhängig von Ihrem Heimatland stellt das Gewaltschutzgesetz allerdings sicher, dass in jedem Fall
deutsches Recht anzuwenden ist.
Wegen der besonderen Schwierigkeiten Ihres Aufenthaltsrechts ist eine Unterstützung und Beratung
wichtig. Sie können eine Dolmetscherin hinzuziehen.


Sie können jederzeit zu den Besprechungen eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die für Sie übersetzen oder Sie in dieser Situation stärken kann.

Gefördert vom

Ihnen entstehen keine Nachteile,
wenn Sie bei häuslicher Gewalt die Polizei rufen oder wenn Sie im Frauenhaus Schutz suchen! 
Besteht Ihre Ehe seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland, kann Ihnen ein eigenständiges, unabhängiges 
Aufenthaltsrecht genehmigt werden. 


Frauenberatungsstelle Alraune e.V.
Wall 5 · 32756 Detmold 
Tel. 05231 / 20177 
Sprechzeiten: Di 16.00 – 18.00 Uhr + Do 10.00 – 12.00 Uhr 
info@alraune-frauenberatung.de