Jugendämter
Was können die Jugendämter für Sie tun?
Das zuständige Jugendamt wird von der Polizei direkt über den Vorfall der häuslichen Gewalt informiert, wenn minderjährige Kinder oder Jugendliche anwesend waren. Danach nimmt das Jugendamt innerhalb von maximal 7 Tagen zu Ihnen Kontakt auf und bietet Beratung und Unterstützung an.
Die/der für Sie zuständige MitarbeiterIn lädt Sie zu einem Einzelgespräch ein oder besucht Sie zu Haus. In diesem Gespräch können Sie sich neben allen anderen Hilfen auch über eine Trennung oder Scheidung beraten lassen. Es werden dabei auch die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Gestaltung des Umgangs- oder Besuchsrechtes des Vaters angesprochen.
weiterlesen
Je nach Gefährdungssituation ist ein Ziel des Beratungs- gespräches, gemeinsam zu überlegen, wie die Übergabe- situation sicher gestaltet werden kann. Es wird abgesprochen, ob ein begleiteter Umgang notwendig ist oder das Umgangs- recht sogar vorübergehend aus Schutzgründen für Sie und die Kinder ausgeschlossen werden sollte.
Das Jugendamt nimmt bei Bedarf auch zum Täter/Vater der Kinder zeitnah Kontakt auf. Bei diesem Gespräch geht es insbesondere darum, die Grenzverletzungen und Konsequenzen zu verdeutlichen und eine Beratung nahe zu legen.
Die JugendamtsmitarbeiterInnen machen deutlich, dass Gewalt nicht akzeptiert wird und Gewaltschutz auf jeden Fall Vorrang hat.
Häusliche Gewalt und ihre Folgen (Zuflucht ins Frauenhaus, Polizeieinsatzdokumentation mit Wohnungsverweis und Rückkehrverbot, Antrag auf Schutzanordnung) werden durch eine Stellungnahme bei einem Familiengerichtsverfahren vom Jugendamt bei der Frage des Sorge- und Umgangsrechts mit berücksichtigt.
Den Schutzaspekten für Ihre Kinder und Sie selbst wird besonders Rechnung getragen, vor allem, wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen wollen.
Das Jugendamt wirkt mit im Familiengerichtsverfahren zur Gestaltung und Regelung des Sorge- und des Umgangs- rechts und zum Schutz vor weiterer Gewalterfahrung. Sofern Sie es wünschen, berät und unterstützt Sie das Jugendamt auch in Unterhaltsfragen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.
Bestehen Schwierigkeiten bei der Unterhaltszahlung, können Sie das Jugendamt beauftragen, die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes/Ihrer Kinder im Rahmen einer Beistandschaft geltend zu machen.
Sollte der unterhaltspflichtige Vater trotz aller Bemühungen nicht zahlen, können Sie beim Jugendamt Unterhalts- vorschuss beantragen.
Die AnsprechpartnerInnen im Jugendamt unterstützen Sie in schwierigen familiären Situationen und vermitteln an andere kompetente Stellen weiter.
Sie erhalten Beratung und Hilfe in Fragen der Erziehung, Vermittlung an Stellen mit einem therapeutischen Angebot für Sie und auch Ihre Kinder, um die Gewalterlebnisse aufarbeiten zu können.
Das Jugendamt vermittelt auch an das Jobcenter Lippe wegen der finanziellen Fragen in Ihrem Einzelfall.