KREISPOLIZEIBEHOERDE LIPPE

Jede Polizeidienststelle

in Notfällen: Tel. 110
in Auskunfts- und Beratungsfällen:
Tel. 05231 / 609 3814

Was kann die Polizei für Sie tun?

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie sich akut bedroht oder misshandelt fühlen, können Sie jederzeit unter der Notrufnummer: 110

die örtliche Polizei anrufen. Bis die Polizei eintrifft und Sie vor weiterer häuslicher Gewalt schützen kann, bringen Sie sich selbst – und Ihre Kinder – so gut es geht, in Sicherheit.

Die Polizeibeamtin und der Polizeibeamte werden Ihre Wohnung betreten und erst einmal konsequent für Ihre Sicherheit sorgen.

Um sich ein Bild von der Situation machen zu können, braucht die Polizei Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe. Schildern Sie deshalb möglichst genau, was vorgefallen ist, in welcher Weise Sie Gewalt durch den Täter erlebt haben. Wenn Sie durch tätliche Angriffe verletzt worden sind, wird das durch ein Foto dokumentiert, um Beweise zu sichern.

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Sie werden getrennt von Ihrem Partner befragt, damit er Sie nicht während Ihrer Aussagen unter Druck setzen kann. Wenn Sie es wünschen, können Sie eine Ihnen vertraute Person zu dieser Befragung hinzuziehen.
Die Polizei fertigt eine Einsatzdokumentation, von der Sie eine Kopie erhalten. Diese Dokumentation kann für Sie später noch wichtig sein! Sie dient der Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen und der Beweiserleichterung bei einem Antrag auf Schutzanordnungen bei Gericht.

Liegt häusliche Gewalt vor, kann der Täter, mit dem Sie gemeinsam die Wohnung nutzen, aus dieser verwiesen werden. Die Polizei verbietet ihm, in den nächsten 10 Tagen in die Wohnung zurückzukehren. Der Täter muss die Wohnungsschlüssel abgeben und darf nur das Notwendige für die nächsten 10 Tage mitnehmen.
Das bedeutet auch, dass Sie den Täter für die Dauer der Wohnungsverweisung nicht in die Wohnung lassen dürfen. Polizeibeamte werden dieses Rückkehrverbot auch wiederholt kontrollieren.
Der Täter bekommt eine Infobroschüre ausgehändigt, in der ihm auch deutlich gemacht wird, dass er ein Gewaltproblem hat und sich professionelle Hilfe holen soll. Die Broschüre enthält Adressen von Beratungsstellen, an die er sich wenden kann. Es wird ihm nahe gelegt, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen.

Haben Ihre Kinder die häusliche Gewalt miterlebt, werden sie bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut von Nachbarn, Verwandten oder FreundInnen der Familie gegeben. In den Fällen, in denen sich niemand um die Kinder kümmern kann, wird das zuständige Jugendamt verständigt. So sollen die Kinder vor weiteren belastenden Gewalterlebnissen geschützt werden.

Die Polizei händigt Ihnen ebenfalls eine Informationsschrift aus, in der die in Lippe vorhandenen Beratungsstellen und Möglichkeiten der Beantragung von Schutzmaßnahmen angegeben sind. Wenn Sie damit einverstanden sind, wird die Polizei  (…) Ihre Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer an die Frauenberatungsstelle weitergeben. Die Mitarbeiterinnen werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Die Polizei wird Ihnen mitteilen, dass diese Tat auch ohne Strafantrag von Ihnen verfolgt wird. Dies bedeutet, es wird „von Amts wegen“ ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Detmold, Sonderdezernat „Häusliche Gewalt“, abgegeben wird.

Wenn Sie nicht länger in der Wohnung bleiben möchten, weil Sie sich dort vielleicht nicht mehr sicher fühlen, wird die Polizei Sie und Ihre Kinder bei einem Ortswechsel, z. B. in ein Frauenhaus oder zu Freunden, unterstützen.

Wenn es in Ihrem Haushalt minderjährige Kinder gibt, reicht die Polizei innerhalb von 24 Stunden eine Dokumentation des Polizeieinsatzes an das zuständige Jugendamt weiter. Die MitarbeiterInnen dort nehmen zu Ihnen Kontakt auf und bieten Beratung und Unterstützung zur Klärung Ihrer Situation an.

Wenn es für Sie schwierig ist, sich in der deutschen Sprache auszudrücken, können Sie jederzeit eine/n DolmetscherIn oder eine Ihnen vertraute Person hinzuziehen.

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