Gefördert vom
AMBULANTER SOZIALER DIENST DER JUSTIZ NRW
bei dem LG Detmold
Fürstengartenstr. 22
32756 Detmold
Tel. 05231 / 99140 (Zentrale)
Wenn die Situation als schwere häusliche Gewalt eingeschätzt wird, beantragt die Staatsanwaltschaft zu Ihrem Schutz schon vor der Anklageerhebung den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten.
Es kann sein, dass Sie zu einer richterlichen Vernehmung eingeladen und auch begleitet werden.
Weitere Kooperationen der Staatsanwaltschaft finden statt mit:
- Jugendamt:
Zum Schutz der Kinder in Gewaltbeziehungen wird das Jugendamt durch Übersendung der Akte umfassend informiert und um eine Berichterstattung gebeten.
- Bewährungshilfe:
Wenn der Beschuldigte unter Bewährungsaufsicht steht, wird die Bewährungshilfe einbezogen. Die Teilnahme an einem Anti -Gewalt-Training wird ihm dringend nahe gelegt.
STAATSANWALTSCHAFT DETMOLD
Heinrich-Drake-Str. 1
32756 Detmold
Tel. 05231 / 7681
Fax 05231 / 768515
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