Staatsanwaltschaft

Was kann die Staatsanwaltschaft unternehmen?

Um die Situation und die Schwere der häuslichen Gewalt einschätzen zu können, beauftragt die zuständige Staatsanwältin vom Sonderdezernat „Häusliche Gewalt“ die Gerichtshilfe, an Sie als Gewaltbetroffene und auch an den Beschuldigten heranzutreten. Ziel dieser Maßnahme ist, Hintergrundinformationen über die häusliche und persönliche Situation der Beteiligten zu erhalten.

Die Gerichtshilfe nimmt zu beiden Seiten Kontakt auf und vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch. Das bedeutet, dass Sie getrennt aufgesucht und befragt werden. Als Betroffene werden Sie zu Ihrem aktuellen Wohlergehen befragt, sowie über die bestehenden Hilfsangebote und Anlaufstellen im Kreis Lippe informiert, bei denen Sie Unterstützung zur Klärung Ihrer persönlichen und auch finanziellen Situation bekommen können.

Nutzen Sie die Angebote, die alle kostenfrei sind!

weiterlesen

Der Beschuldigte wird mit der Tatsache konfrontiert, dass er Grenzen verletzt hat, die strafrechtlich verfolgt werden. Er wird auf mögliche Konsequenzen hingewiesen und es wird ihm auch sehr deutlich gemacht, dass er professionelle Beratung in Anspruch nehmen soll, um sein Gewaltproblem anzugehen.

Sollte sich herausstellen, dass außer der Gewaltbereitschaft noch Sucht- oder Beziehungsprobleme existieren, erhält er dafür Adressen von Beratungsstellen vermittelt, an die er sich wenden kann.

Nach den Besuchen erstellt die Gerichtshilfe einen ausführlichen Bericht, indem eine Einschätzung zur Situation gegeben wird. Sie regt auch konkrete Maßnahmen an, die sich auf den weiteren Gang des Ermittlungsverfahrens auswirken können.

Gefördert vom

AMBULANTER SOZIALER DIENST DER JUSTIZ NRW

bei dem LG Detmold
Fürstengartenstr. 22
32756 Detmold
Tel. 05231 / 99140 (Zentrale)

Wenn die Situation als schwere häusliche Gewalt eingeschätzt wird, beantragt die Staatsanwaltschaft zu Ihrem Schutz schon vor der Anklageerhebung den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten.

Es kann sein, dass Sie zu einer richterlichen Vernehmung eingeladen und auch begleitet werden.

Weitere Kooperationen der Staatsanwaltschaft finden statt mit:

  • Jugendamt:
    Zum Schutz der Kinder in Gewaltbeziehungen wird das Jugendamt durch Übersendung der Akte umfassend informiert und um eine Berichterstattung gebeten.
  • Bewährungshilfe:
    Wenn der Beschuldigte unter Bewährungsaufsicht steht, wird die Bewährungshilfe einbezogen. Die Teilnahme an einem Anti -Gewalt-Training wird ihm dringend nahe gelegt.

STAATSANWALTSCHAFT DETMOLD
Heinrich-Drake-Str. 1
32756 Detmold
Tel. 05231 / 7681
Fax 05231 / 768515
poststelle@sta-detmold.nrw.de