Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen mit Migrationshintergrund 

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land sind und noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben, kann eine Trennung von Ihrem Mann für Sie problematisch werden. 

Für die Polizei ist bei der Klärung und Bewertung des Sachverhaltes von besonderer Bedeutung, dass ein durch Eheschließung erworbener legaler Aufenthaltsstatus durch Scheidung in Frage gestellt werden kann. 
Sie können als Ausländerin jedoch Ihre Aufenthaltserlaubnis behalten, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft wegen einer körperlichen oder seelischen Misshandlung aufgehoben wurde und die Rückkehrverpflichtung in Ihr Heimatland für Sie eine besondere Härte bedeuten würde. 

Wenn Sie als Beweismaterial zum Beispiel eine Strafanzeige oder ein ärztliches Attest vorlegen können oder ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis besteht, können Sie früher eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung erwerben. 

Besteht Ihre Ehe seit zwei Jahren rechtmäßig in Deutschland, kann Ihnen ein eigenständiges, unabhängiges 
Aufenthaltsrecht genehmigt werden. 

Unabhängig von Ihrem Heimatland stellt das Gewaltschutzgesetz allerdings sicher, dass in jedem Fall 
deutsches Recht anzuwenden ist.
Wegen der besonderen Schwierigkeiten Ihres Aufenthaltsrechts ist eine Unterstützung und Beratung 
wichtig. Sie können eine Dolmetscherin hinzuziehen. 


Sie können jederzeit zu den Besprechungen eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die für Sie übersetzen oder Sie in dieser Situation stärken kann.

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